Kunststoffe für die Lebensmittel- und Verpackungstechnik
Gesetzliche Regelungen für Kunststoffe im Kontakt mit Lebensmitteln in Europa
Die Verordnungen VO (EG) Nr. 1935/2004 regelt in Europa die Anforderungen an Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln. Sie wird für Kunststoffe durch die Verordnung VO (EU) Nr. 10/2011 konkretisiert. Durch diese Regelungen wurde eine europaweit einheitliche Rechtsgrundlage für Gegenstände, insbesondere Kunststoffe, im Kontakt mit Lebensmitteln geschaffen.
Die Anforderungen dieser Verordnungen gehen weit über die Vorgaben der alten Richtlinie 2002/72/EG hinaus. Galten bisher alle Kunststoffe deren Monomere, Additive und sonstige Ausgangsstoffe der Richtlinie entsprachen als lebensmittelkompatibel, so muss jetzt zusätzlich die Unbedenklichkeit durch so genannte Migrationsversuche nachgewiesen und nachverfolgbar bestätigt werden
In den Migrationsversuchen wird untersucht, welche Bestandteile in welcher Menge das Lebensmittel kontaminieren. Dabei dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Grenzwerte sind gewichtsabhängig (mg/kg) und für die verschiedenen Lebensmittelkategorien (Fleischprodukte, Milcherzeugnisse, Fette und Öle, Fleisch etc.) unterschiedlich.
Entsprechend diesen neuen Regelungen muss die Unbedenklichkeit eines einzelnen Kunststoffs für den Kontakt mit einer bestimmten Menge und Kategorie Lebensmittel anhand von Versuchen belegt werden. Dabei können die Einsatzbedingungen z.B. auf bestimmte Temperaturbereiche hin eingeschränkt werden. Gleichzeitig wird eine entsprechende Rückverfolgbarkeit des Materials bis hin zum Rohstoff gefordert.
Durch die Darstellung wird bereits deutlich, dass es sich bei den europäischen Verordnungen um sehr umfangreiche Einschränkungen handelt, deren Einhaltung vor allem derjenige sicherzustellen hat, der das Produkt mit Lebensmittelkontakt in den Markt bringt. Auf Anfrage können Bauteile aus entsprechend qualifiziertem Material hergestellt werden, ansonsten muss die Einhaltung der Grenzwerte am Bauteil unter Berücksichtigung des Einsatzfalls einzeln nachgewiesen werden.
Mehr über die Anforderungen an Kunststoffe in den USA lesen Sie hier!
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